Der Schutz der Menschen- und Grundrechte in Deutschland
Donnerstag, 25. Oktober 2018, 19:00 Uhr
Hospitalhof, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart
Im Rahmen der »Weinsteige-Gespräche«
Vortrag und Gespräch
Das Bundesverfasssungsgericht gilt als »Hüter des Grundgesetzes«. Zu seinen Aufgaben gehört es, das Grundgesetz verbindlich auszulegen und für die Durchsetzung der Menschen- und Grundrechte in Deutschland zu sorgen.
REFERENT: Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Jurist und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht – Jean-Monnet-Chair for European Fiscal Law an der Universität Tübingen.
MODERATION: Prof. Dr. Wilhelm Rall, Director emeritus McKinsey
KOOPERATION: Evang. Bildungszentrum Hospitalhof, Rotary-Club Stuttgart-Weinsteige
KOSTENBEITRAG: entfällt
Themenreihe Menschenrechte
Am 10.12.1948 wurde die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« verkündet. Ihre Grundlagen sind die Achtung vor dem Leben und der Würde eines jeden Menschen. Daraus leiten sich Rechte ab, die für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder Rasse gelten sollen: das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, das Verbot von Sklaverei und Folter, Gedanken- und Glaubensfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden sind nur einige von ihnen. Ein Blick auf die aktuelle politische Weltlage zeigt allerdings, dass Menschenrechte auch 70 Jahre später kein selbstverständliches Gut sind.
In einer umfangreichen Themenreihe widmen wir uns den Menschenrechten – mit unterschiedlichen Formaten, für unterschiedliche Zielgruppen, in Stuttgart und darüber hinaus.
KOOPERATION
Katholisches Bildungswerk
Evang. Bildungszentrum Hospitalhof
Stiftung Geißstraße